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TOP Ö 11.4: Erhöhung des Erfrischungsgeldes für Mitglieder der Wahlvorstände
Sitzung:
20.02.2020
Hauptausschuss
Beschluss:
einstimmig befürwortet
Vorlage:
BV/0123/2020
VO
Beschlussvorlage
Anlage 1 - Darstellung der finanziellen Auswirkung bei Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Mitglieder der Wahlvorstände auf 45,00 € für jedes Wahlvorstandsmitglied bzw. 60,00 € für jede/n Wahlvorstandsvorsteher/in
Anlage 2 - Vergleich der in den Eberswalder Nachbarkommunen gezahlten Erfrischungsgelder